16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/35
Klage, eingereicht am 22. Juni 2016 — Versace 19.69 Abbigliamento Sportivo/EUIPO — Gianni Versace (VERSACE 19.69 ABBIGLIAMENTO SPORTIVO)
(Rechtssache T-336/16)
(2016/C 296/45)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Versace 19.69 Abbigliamento Sportivo Srl (Busto Arsizio, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gianni Versace SpA (Mailand, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „VERSACE 19.69 ABBIGLIAMENTO SPORTIVO“ — Anmeldung Nr. 11 992 435
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. April 2016 in der Sache R 1005/2015-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
der vorliegenden Klage stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen die Marke Nr. 11992435 für alle angemeldeten Waren — unbeschadet der bereits bewilligten — einzutragen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Die Klägerin macht geltend, dass die Entscheidung vom 6. April 2016 unter dem Aspekt der mangelhaften Würdigung der Beweise, die die unzureichende Benutzung der von der Gegenpartei entgegengehaltenen Marken belegten, fehlerhaft sei und dass zudem die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken und zwischen den Waren nicht im Lichte aller relevanten Faktoren gebührend beurteilt worden sei.
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