16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/36
Klage, eingereicht am 22. Juni 2016 — Versace 19.69 Abbigliamento Sportivo/EUIPO — Gianni Versace (VERSACCINO)
(Rechtssache T-337/16)
(2016/C 296/46)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Versace 19.69 Abbigliamento Sportivo Srl (Busto Arsizio, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gianni Versace SpA (Mailand, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „VERSACCINO“ — Anmeldung Nr. 11 957 685
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. April 2016 in der Sache R 1172/2015-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
der vorliegenden Klage stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen die Marke Nr. 11957685 für alle angemeldeten Waren — unbeschadet der bereits bewilligten — einzutragen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Die Klägerin macht geltend, dass die Entscheidung vom 6. April 2016 von vornherein fehlerhaft und unter dem Aspekt der unzureichenden Würdigung der Beweise mangelhaft sei, insbesondere aber aufgrund einer oberflächlichen Beurteilung der Marken unter dem Gesichtspunkt der Verwechslung im Verständnis der italienischen Sprache, auf die das EUIPO abzustellen scheine.
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