8.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/34
Klage, eingereicht am 29. Juni 2016 — De Masi/Kommission
(Rechtssache T-341/16)
(2016/C 287/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Fabio De Masi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Professor A. Fischer-Lescano)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss der Beklagten über den restriktiven Zugang zu den Dokumenten der Code of Conduct Gruppe vom 8. Juni 2016 für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten gem. Art. 87 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Streithelfer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem er einen Verstoß gegen die Abgeordnetenrechte aus Art. 230 Abs. 2 AEUV i.V.m Art. 10 Abs. 2 EUV i.V.m Auskunftsverpflichtungen beanstandet.