17.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/14
Klage, eingereicht am 18. Juli 2016 — Basicmed Enterprises u. a./Rat u. a.
(Rechtssache T-379/16)
(2016/C 383/20)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Basicmed Enterprises Ltd (Limassol, Zypern) und 19 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: P. Tridimas, Barrister, Rechtsanwältin K. Kakoulli sowie Rechtsanwälte P. Panayides und C. Pericleous)
Beklagte: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Euro-Gruppe, Europäische Union
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Beklagten zu verurteilen, an die Kläger die in der als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Tabelle aufgeführten Beträge zuzüglich Zinsen vom 16. März 2013 bis zum Erlass des Urteils des Gerichts zu zahlen;
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den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Hilfsweise beantragen sie,
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festzustellen, dass die Europäische Union und/oder die beklagten Organe außervertraglich haften;
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das Verfahren festzulegen, das für die Bestimmung des den Klägern tatsächlich entstandenen und zu ersetzenden Schadens anzuwenden ist;
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den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger begehren nach den Art. 268, 340 Abs. 2 und 340 Abs. 3 AEUV über die außervertragliche Haftung der Union und der EZB Ausgleich für den Schaden, der ihnen durch die Verringerung ihrer Einlagen als Ergebnis der von den Beklagten für die Republik Zypern erlassenen Bail-in-Regelung entstanden sei.
Nach Ansicht der Kläger wurden die von der Republik Zypern getroffenen Bail-in-Maßnahmen nur eingeführt, um die von den Beklagten erlassenen Maßnahmen umzusetzen, und seien von den beklagten Organen auch gebilligt worden. Die Kläger sind der Auffassung, dass die Bail-in-Regelung einen qualifizierten Verstoß darstellt, und machen zur Stützung ihrer Klage vier Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen das Recht auf Eigentum, das durch Art. 17 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und durch Art. 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt werde.
2.
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
3.
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
4.
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.