12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/48
Klage, eingereicht am 21. Juli 2016 — Asna/EUIPO — Wings Software (ASNA WINGS)
(Rechtssache T-382/16)
(2016/C 335/64)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Asna, Inc. (San Antonio, Texas, USA) (Prozessbevollmächtigte: J. Devaureix und J. C. Erdozain López, abogados)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wings Software BVBA (Heist-Op-den-Berg, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „ASNA WINGS“ — Anmeldung Nr. 11 388 352.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2016 in der Sache R 436/2015-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage mit allen ihren Anlagen und den entsprechenden Kopien für zulässig zu erklären;
—
die beantragten Beweiserhebungen vorzunehmen;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe
—
Fehlerhafte Beurteilung des von der anderen Beteiligten vorgebrachten Benutzungsnachweises.
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.