12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/50
Klage, eingereicht am 26. Juli 2016 — Starbucks/EUIPO — Nersesyan (COFFEE ROCKS)
(Rechtssache T-398/16)
(2016/C 335/66)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Starbucks Corp. (Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: I. Fowler, Solicitor, und Rechtsanwalt J. Schmitt)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hasmik Nersesyan (Borgloon, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „COFFEE ROCKS“ — Anmeldung Nr. 11 881 943.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Mai 2016 in der Sache R 559/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des EUIPO vom 24. Mai 2016 in der Sache R 559/2015-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen oder — falls der andere Beteiligte dem Rechtsstreit beitritt — dem Beklagten und dem Streithelfer gemeinsam die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.