Rechtssache T-412/16: Klage, eingereicht am 31. Juli 2016 — Bena Properties/Rat
C3642016DE1910120160731DE0016191191
Klage, eingereicht am 31. Juli 2016 — Bena Properties/Rat
(Rechtssache T-412/16)2016/C 364/16Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Bena Properties Co. SA (Damas, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
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demzufolge den Beschluss (GASP) 2016/850 vom 27. Mai 2016 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie sie betreffen;
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-411/16, Syriatel Mobile Telecom/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
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