Rechtssache T-415/16: Klage, eingereicht am 31. Juli 2016 — Almashreq Investment Fund/Rat
C3642016DE2020120160731DE0019202212
Klage, eingereicht am 31. Juli 2016 — Almashreq Investment Fund/Rat
(Rechtssache T-415/16)2016/C 364/19Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Almashreq Investment Fund (Damas, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
demzufolge den Beschluss (GASP) 2016/850 vom 27. Mai 2016 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betreffen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-411/16, Syriatel Mobile Telecom/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.
Full & Egal Universal Law Academy