19.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/44
Klage, eingereicht am 28. Juli 2016 — Carrera Brands/EUIPO — Autec (Carrera)
(Rechtssache T-419/16)
(2016/C 343/59)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Carrera Brands Ltd (Hongkong, Volksrepublik China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Markowsky)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Autec AG (Nürnberg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „Carrera“ — Unionsmarke Nr. 4 630 711
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Juni 2016 in der Sache R 278/2015-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung in Ziffer 2 des Tenors der Entscheidung aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die Entscheidung der Löschungsabteilung vom 21.01.2015 aufgehoben wird;
—
die angefochtene Entscheidung betreffend die Zurückweisung des Antrags der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens aufzuheben und
—
hilfsweise: dahingehend abzuändern, dass dem Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens vom 22.08.2014, am 21.05.2015 wiederholt im Beschwerdeverfahren, stattgegeben wird;
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 56 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verletzung von Regel 20 Abs. 7 Buchst. c) der Verordnung Nr. 2868/95.