24.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/41
Klage, eingereicht am 5. August 2016 — Gifi Difussion/EUIPO — Crocs (Fußbekleidung)
(Rechtssache T-424/16)
(2016/C 392/54)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Gifi Diffusion (Villeneuve-sur-Lot, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Claire de Chassey)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Crocs, Inc. (Longmont, Colorado, USA)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmacksmuster „Fußbekleidung“ — Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 733 282 0001.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. April 2015 in der Sache R 37/2015-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000733282-0001 für nichtig zu erklären.
—
dem EUIPO die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002;
—
Verstoß gegen die Art. 62 und 63 der Verordnung Nr. 6/2002.