19.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/48
Klage, eingereicht am 5. August 2016 — Altunis/EUIPO — Hotel Cipriani (CIPRIANI)
(Rechtssache T-438/16)
(2016/C 343/66)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Altunis-Trading, Gestão e Serviços, Lda (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Vanzetti, S. Bergia und G. Sironi)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hotel Cipriani Srl (Venedig, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke „CIPRIANI“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 127 870 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Juni 2016 in der Sache R 1889/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
den Widerspruch der Hotel Cipriani Srl zurückzuweisen, oder
—
die Rechtssache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit es dem Urteil entsprechend entscheidet;
—
vollständigen Ersatz der Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der vorherigen Verfahrensabschnitte vor dem EUIPO zu ihren Gunsten anzuordnen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung der Art. 15, 42 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 und der Regel 22 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2868/95 in Bezug auf die Beurteilung der ernsthaften Benutzung der Marke von Hotel Cipriani.
—
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 in Bezug auf die Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und auf die daraus folgende Beurteilung der Verwechslungsgefahr.