10.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 371/24
Rechtsmittel, eingelegt am 22. August 2016 von HI gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. Juni 2016 in der Rechtssache F-133/15, HI/Kommission
(Rechtssache T-464/16 P)
(2016/C 371/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: HI (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
das Urteil vom 10. Juni 2016 in der Rechtssache F-133/15 aufzuheben und selbst über die Rechtssache zu entscheiden,
—
hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen,
—
der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer vier Rechtsmittelgründe geltend.
1.
Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union über die Begründungspflicht und die Verteidigungsrechte, soweit die Anstellungsbehörde der Europäischen Kommission die Gründe für ihre Entscheidung, gegen den Rechtsmittelführer die Disziplinarstrafe einer Einstufung in eine um zwei Stufen niedrigere Besoldungsgruppe derselben Funktionsgruppe zu verhängen, nicht eingehend dargelegt habe.
2.
Zweiter Rechtsmittelgrund: Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union, die das Gericht für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: GÖD) in Bezug auf die Einhaltung einer angemessenen Frist, der Verteidigungsrechte sowie der Begründungspflicht begangen habe. Außerdem habe das GÖD den Sachverhalt und die Beweismittel verfälscht.
3.
Dritter Rechtsmittelgrund: Verfälschung des Sachverhalts und der Beweismittel sowie Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die das GÖD begangen habe.
4.
Vierter Rechtsmittelgrund: Verstoß des GÖD gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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