14.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 419/48
Klage, eingereicht am 6. September 2016 — Wabco Europe/Kommission
(Rechtssache T-637/16)
(2016/C 419/64)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Wabco Europe (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Righini und Rechtsanwalt S. Völcker)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;
—
den Beschluss (1) insgesamt oder teilweise für nichtig zu erklären; und
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sechs Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da er mit Rechts- und Tatsachenfehlern bei der Bestimmung der behaupteten staatlichen Beihilfemaßnahme und deren Einstufung als Beihilferegelung behaftet sei.
2.
Zweiter Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die Kommission Rechts- und Tatsachenfehler begangen habe, als sie die Maßnahme als selektiv gemäß Art. 107 AEUV angesehen habe.
3.
Dritter Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die Kommission Rechts- und Tatsachenfehler begangen habe, als sie angenommen habe, dass die Maßnahme der Klägerin einen Vorteil gemäß Art. 107 AEUV gewähre;
4.
Vierter Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die unzureichende und widersprüchliche Begründung der Kommission gegen Art. 296 AEUV verstoße.
5.
Fünfter Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die Kommission gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen habe, indem sie nicht alle Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch geprüft habe.
6.
Sechster Klagegrund: Der Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die Kommission ihr Ermessen missbraucht habe, indem sie durch einen Beihilfebeschluss ihren eigenen Fremdvergleichsgrundsatz aufgestellt habe.
(1) Beschluss K(2015) 9837 endg. der Kommission vom 11. Januar 2016 in der Beihilfesache SA.37667 — Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen in Belgien (im Folgenden: Beschluss).
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