14.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 419/50
Klage, eingereicht am 11. September 2016 — Gamaa Islamya Ägypten/Rat
(Rechtssache T-643/16)
(2016/C 419/66)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Gamaa Islamya Ägypten (Ägypten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Glock)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2016/1136 des Rates vom 12. Juli 2016 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/2430 (ABl. L 188 vom 13. Juli 2016, S. 21) für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft;
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die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1127 des Rates vom 12. Juli 2016 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2425 (ABl. L 188 vom 13. Juli 2016, S. 1) für nichtig zu erklären, soweit sie sie betrifft;
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin acht Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen Art. 1 Abs. 5 des Gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (2001/931/GASP, ABl. 2001, L 344, S. 93, im Folgenden: Gemeinsamer Standpunkt 2001/931)
2.
Verstoß gegen Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931
3.
Fehler des Rates bei der Ermittlung der ihr zur Last gelegten Tatsachen
4.
Beurteilungsfehler des Rates bei ihrer Einstufung als „terroristische Vereinigung“
5.
Verstoß gegen Art. 1 Abs. 6 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931
6.
Verstoß gegen die Begründungspflicht
7.
Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
8.
Fehlende Ausfertigung der Begründung