31.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/58
Klage, eingereicht am 12. September 2016 — PM/ECHA
(Rechtssache T-656/16)
(2016/C 402/69)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: PM (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Zambrano Almero)
Beklagte: Europäische Chemikalienagentur
Anträge
Die Klägerin beantragt, die vorliegende Klage gegen die Entscheidung SME(2016) 3198 als erhoben zu behandeln, diese Entscheidung für nichtig zu erklären, weil PM zu den kleinen und mittleren Unternehmen zähle, und daher die beantragte Registrierung nach Herabsetzung der zu entrichtenden Gebühren auf die rechtmäßige Höhe vorzunehmen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, der auf der in Art. 2 Abs. 1 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen enthaltenen Definition der kleinen und mittleren Unternehmen beruht. Hierzu trägt die Klägerin gemeinsam mit der Unternehmensgruppe, der sie angehört, vor, dass sie die Voraussetzungen dieses Artikels erfülle.
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