7.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 410/28
Klage, eingereicht am 22. September 2016 — Wirecard/EUIPO (mycard2go)
(Rechtssache T-675/16)
(2016/C 410/39)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Wirecard AG (Aschheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bayer)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsmarke „mycard2go“ — Anmeldung Nr. 14 303 416
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juli 2016 in der Sache R 282/2016-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur Fortführung des Anmeldeverfahrens betreffend UM 014303416 an die Beklagte zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens vor dem EUIPO angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Verletzung von Art. 7 Abs.1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.