28.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 441/26
Klage, eingereicht am 26. September 2016 — Elevolution-Engenharia/Kommission
(Rechtssache T-691/16)
(2016/C 441/30)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Elevolution-Engenharia SA (Amadora, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Pinto Cardoso und L. Fuzeta da Ponte
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
der Klage in vollem Umfang stattzugeben und folglich die Beschlüsse der Beklagten, die die Belastungsanzeigen enthalten und der Klägerin am 3. August 2016 zugegangen sind, für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten die noch zu beziffernden Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Zuständigkeitsmangel. Der Beklagten fehle die Zuständigkeit für die Handlungen, deren Nichtigerklärung begehrt werde.
2.
Zweiter Klagegrund: Verletzung wesentlicher Formvorschriften. Die angefochtenen Belastungsanzeigen enthielten eine implizite oder stillschweigende Begründung, seien unklar formuliert und mit dem Unionsrecht unvereinbar.
3.
Dritter Klagegrund: Verstöße gegen den Vertrag und die Bestimmungen zu seiner Durchführung.
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