28.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 441/26
Klage, eingereicht am 27. September 2016 — CJ/ECDC
(Rechtssache T-692/16)
(2016/C 441/31)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: CJ (Agios Stefanos, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Kolias)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen das ECDC zur Zahlung sämtlicher Bezüge an den Kläger zu verurteilen, die er im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis 31. Dezember 2014 erhalten hätte, wenn er im Dienst des ECDC verblieben wäre, wobei der Kläger diese Summe vorläufig — vorbehaltlich einer Konkretisierung seitens des ECDC — mit 140 000 Euro zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz beziffert;
—
das ECDC zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 13 000 Euro als immateriellen Schadenersatz an ihn zu verurteilen;
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dem ECDC seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Klägers aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Verstoß des ECDC gegen Art. 266 AEUV durch unrichtige Durchführung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst in den verbundenen Rechtssachen F-159/12 und F-161/12, CJ/ECDC, konkret weil
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das ECDC wegen der unwiderruflichen Änderung wesentlicher Umstände die angefochtene Entscheidung zu Unrecht rückwirkend erlassen habe;
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das ECDC gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen habe, da die angefochtene Entscheidung für die Erreichung des mit der für nichtig erklärten Kündigung aus dem Jahr 2012 angestrebten Ziels weder geeignet noch erforderlich gewesen sei;
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dem ECDC durch die Nichtbeachtung des Einstellungsbetrugs des Leiters des juristischen Dienstes des ECDC ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen sei;
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das ECDC gegen Art. 22a Abs. 3 des Beamtenstatuts verstoßen habe, indem es den Kläger aufgrund seiner kurz vor der Entlassung noch vor Bestehen des Verdachts erstatteten Meldung von Umständen, durch die der Verdacht auf finanzielle Misswirtschaft im ECDC aufgekommen sei, gekündigt habe.
2.
Zweiter Klagegrund: Forderung nach Ersatz des durch den Verstoß des ECDC gegen Art. 266 AEUV sowie durch dessen Nepotismusvorwurf an den Kläger verursachten immateriellen Schadens.