12.12.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 462/31
Klage, eingereicht am 12. Oktober 2016 — Mapei/EUIPO — Steenfabrieken Vandersanden (zerø)
(Rechtssache T-722/16)
(2016/C 462/40)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Mapei SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Steenfabrieken Vandersanden NV (Bilzen, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „zerø“ — Anmeldung Nr. 13 031 612.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juli 2016 in der Sache R 2371/2015-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen die Marke Nr. 13031612 für alle angemeldeten Waren — unbeschadet der bereits bewilligten — einzutragen oder, hilfsweise, die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit dieses seine eigene Entscheidung den Vorgaben des Gerichts entsprechend abändert und die Marke zur Eintragung zulässt;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009.