19.12.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 475/18
Klage, eingereicht am 14. Oktober 2016 — Tuerck/Kommission
(Rechtssache T-728/16)
(2016/C 475/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sabine Tuerck (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 10. Dezember 2015, mit der die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin bestätigt wird, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der am 3. März 2011 erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Statuts betreffend die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen. Diesen Verstoß habe die Anstellungsbehörde begangen, als sie den Abzug des Betrags berechnet habe, der dem Wertzuwachs des Kapitals zwischen dem Zeitpunkt des Übertragungsantrags und jenem der tatsächlichen Übertragung entspreche.
2.
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts insoweit, als die Anstellungsbehörde für die Bestimmung des Grundgehalts der Klägerin zum Zeitpunkt des Antrags auf Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche ihre Beförderung rückwirkend berücksichtigt habe.