16.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 14/40
Klage, eingereicht am 2. November 2016 — Oakley/EUIPO — Xuebo Ye (Darstellung eines Umrisses in Ellipsenform)
(Rechtssache T-754/16)
(2017/C 014/49)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Oakley, Inc. (Foothill Ranch, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen E. Ochoa Santamaría und V. Rodríguez Pombo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Xuebo Ye (Wenzhou, China)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung eines Umrisses in Ellipsenform) — Anmeldung Nr. 13 088 191.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. August 2016 in der Sache R 2608/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage mit allen ihren Anlagen und den entsprechenden Kopien für zulässig zu erklären;
—
die beantragten Beweiserhebungen vorzunehmen;
—
der Klage stattzugeben, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der Unionsmarke Nr. 13 088 191 gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 zurückzuweisen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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