30.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/49
Klage, eingereicht am 18. November 2016 — Di Bernardo/Kommission
(Rechtssache T-811/16)
(2017/C 030/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Danilo Di Bernardo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 10. August 2016, mit der der Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/03/15 den Kläger von diesem Auswahlverfahren ausgeschlossen hat, aufzuheben;
—
der Kommission in jedem Fall die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1.
Mit dem ersten Klagegrund werden verschiedene offensichtliche Beurteilungsfehler des Prüfungsausschusses bei der Beurteilung der Berufserfahrung des Klägers gerügt.
2.
Mit dem zweiten Klagegrund werden hilfsweise die unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung und die mangelnde Bekanntgabe der durch den Prüfungsausschuss festgelegten Auswahlkriterien gegenüber dem Kläger gerügt.