6.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/44
Klage, eingereicht am 5. Dezember 2016 — Barata/Parlament
(Rechtssache T-854/16)
(2017/C 038/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Joao Miguel Barata (Evere, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Pandey und D. Rovetta sowie J. Grayston, Solicitor)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
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zunächst gegebenenfalls Art. 90 des Beamtenstatuts im vorliegenden Verfahren nach Art. 277 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für ungültig und unanwendbar zu erklären;
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die zusammen angefochtene Entscheidung, nämlich die Entscheidung der Direktion Entwicklung der Humanressourcen vom 29. Januar 2016, ihn nicht in die Liste der ausgewählten Bewerber aufzunehmen, und die Entscheidung vom 25. August 2016, die nach Art. 90 des Beamtenstatuts eingelegte Beschwerde abzulehnen, aufzuheben;
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die Bekanntmachung des internen Auswahlverfahrens 2015/023, die dem Personal am 18. September 2015 zur Kenntnis gebracht wurde, aufzuheben;
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den Entwurf für eine Liste der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm ausgewählten Beamten in vollem Umfang aufzuheben;
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die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend, mit denen er Verstöße gegen das Beamtenstatut, gegen wesentliche Verfahrensvoraussetzungen, gegen die Unionsverträge und gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts rügt.
1.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
2.
Verstoß gegen den Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes und gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Rechtswidrigkeits- und Unanwendbarkeitsrüge nach Art. 277 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wegen der Rechtswidrigkeit und Unanwendbarkeit von Art. 90 des Beamtenstatuts.
3.
Verstoß gegen die Pflicht zu ordnungsgemäßer und guter Verwaltung.
4.
Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot.
5.
Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung.