6.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/45
Klage, eingereicht am 5. Dezember 2016 — Erdinger Weißbräu Werner Brombach/EUIPO (Form eines großen Glases)
(Rechtssache T-857/16)
(2017/C 038/59)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Erdinger Weißbräu Werner Brombach GmbH & Co. KG (Erding, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Hayn)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der dreidimensionale Marke „Form eines großen Glases“ mit Benennung der Europäischen Union — Anmeldung Nr. 1 242 704
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. September 2016 in der Sache R 659/2016-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
—
eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.