3.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/48
Klage, eingereicht am 8. Dezember 2016 — Spliethoff’s Bevrachtingskantoor/INEA
(Rechtssache T-871/16)
(2017/C 104/68)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Spliethoff’s Bevrachtingskantoor BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Y. de Vries)
Beklagte: Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Beklagten vom 17. Juli 2015, mit der der Vorschlag der Klägerin in Beantwortung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit der Fazilität „Connecting-Europe“ und auf der Grundlage des im Jahr 2014 angenommenen mehrjährigen Arbeitsprogramms zurückgewiesen wurde, für nichtig zu erklären;
—
die Beklagte zu verurteilen, über den Vorschlag der Klägerin unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichts, auf das in der Klageschrift Bezug genommen wird, innerhalb von drei Monaten nach Verkündung des Urteils neu zu entscheiden;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Offenkundiger Fehler bei der Beurteilung des Vorschlags der Klägerin
Die Bewertung des Vorschlags der Klägerin durch die Beklagte anhand der Vergabekriterien der Relevanz, der Auswirkungen und der Qualität sei unzulänglich gewesen.
2.
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung
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Die Beklagte habe eine unangemessene Unterscheidung zwischen dem Vorschlag der Klägerin betreffend Technologien zur Emissionsminderung und ähnlichen Vorschlägen ihrer Mitbewerber getroffen, die für die Finanzierung ausgewählt worden seien.