20.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 53/34
Klage, eingereicht am 14. Dezember 2016 — Sony Interactive Entertainment Europe/EUIPO — Marpefa (Vieta)
(Rechtssache T-879/16)
(2017/C 053/43)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Sony Interactive Entertainment Europe Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, QC)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marpefa, SL (Barcelona, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „VIETA“ — Unionsmarke Nr. 1 790 674.
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Oktober 2016 in der Sache R 1010/2016-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten deren Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 65 Abs. 6 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verletzung des Grundsatzes der Klarheit und Eindeutigkeit von Markenbegriffen.
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