20.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 53/35
Klage, eingereicht am 5. Dezember 2016 — RF/Kommission
(Rechtssache T-880/16)
(2017/C 053/44)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: RF (Gdingen, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [Radca prawny] K. Komar-Komarowski)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss C(2016) 5925 final der Kommission vom 15. September 2016 über die Zurückweisung der Beschwerde in der Sache COMP AT.40251 — Schienenverkehr, Güterbeförderung für nichtig zu erklären und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Kommission zurückzuverweisen;
—
der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht zwei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1), weil dieser Artikel falsch ausgelegt, hilfsweise falsch angewandt worden sei.
2.
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 105 Abs. 1 AEUV.
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