27.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/30
Klage, eingereicht am 15. Dezember 2016 — Nf Nails In Vogue/EUIPO — Nails & Beauty (NAILS FACTORY)
(Rechtssache T-886/16)
(2017/C 063/41)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Nf Nails In Vogue, SL (Arganda del Rey, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Jáudenes Sánchez)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nails & Beauty Vertriebs GmbH (Kiel, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „NAILS FACTORY“ — Anmeldung Nr. 13 528 336.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Oktober 2016 in der Sache R 202/202016-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung zu bestätigen;
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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