13.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/28
Klage, eingereicht am 20. Dezember 2016 — Starbucks (HK)/EUIPO — Now Wireless (nowwireless)
(Rechtssache T-908/16)
(2017/C 046/32)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Starbucks (HK) Ltd (Hong Kong, China) (Prozessbevollmächtigter: P. Kavanagh, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Now Wireless Ltd (Whyteleafe, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „nowwireless“ — Anmeldung Nr. 6 782 569.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Oktober 2016 in der Sache R 662/2016-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.