6.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 70/23
Klage, eingereicht am 28. Dezember 2016 — Collins/Parlament
(Rechtssache T-919/16)
(2017/C 070/32)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Jane Maria Collins (Hotham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Anderson)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016, ihre Immunität und ihre Vorrechte nicht zu schützen, für nichtig zu erklären;
—
über ihren beim Parlament gestellten Antrag auf Schutz ihrer Immunität und ihrer Vorrechte gemäß Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union zu entscheiden;
—
den ihr durch den Beschluss entstandenen immateriellen Schaden zu ersetzen;
—
dem Beklagten ihre Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und das Europäische Parlament hätten das von ihr vorgelegten Beweismaterial nicht berücksichtigt.
2.
Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und das Europäische Parlament hätten den Beschluss, ihre Immunität gemäß Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht zu schützen, nicht hinreichend begründet.
3.
Verstoß gegen Art. 6 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und das Europäische Parlament hätten nicht unparteiisch verhandelt.
4.
Schwerer Rechtsfehler des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments und des Europäischen Parlaments