17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/9
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal [Tax and Chancery Chamber] — Vereinigtes Königreich) — Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs/DPAS Limited)
(Rechtssache C-5/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung - Art. 135 Abs. 1 Buchst. d - Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr - Begriff - Anwendungsbereich - Plan für Zahlungen für Zahnbehandlungen im Lastschriftverfahren))
(2018/C 328/10)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Beklagte: DPAS Limited
Tenor
Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr nicht auf eine Erbringung von Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, die darin besteht, dass der Steuerpflichtige die betreffenden Kreditinstitute zum einen anweist, auf der Grundlage einer Einzugsermächtigung eine Geldsumme vom Bankkonto eines Patienten auf das des Steuerpflichtigen zu überweisen, und zum anderen, diese Summe anschließend nach Abzug der dem Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütung von dessen Bankkonto auf die jeweiligen Bankkonten des Zahnarztes und des Versicherers des Patienten zu überweisen.
(1) ABl. C 78 vom 13.3.2017.
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