27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 5. Juli 2018 — Liam Jenkinson/Europäischer Auswärtiger Dienst, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Eulex Kosovo
(Rechtssache C-43/17 P) (1)
((Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in den früheren Verträgen die Gerichte in Brüssel [Belgien] für zuständig erklärt werden - Entscheidung, den letzten Vertrag nicht zu verlängern - Antrag auf Umqualifizierung sämtlicher Vertragsverhältnisse in einen „unbefristeten Vertrag“ - Schadensersatzansprüche wegen missbräuchlicher Kündigung - Berücksichtigung der dem letzten Vertrag vorangegangenen Vertragsverhältnisse - Zuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union))
(2018/C 301/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Liam Jenkinson (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)
Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und M. Bishop), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Gattinara L. Radu Bouyon und S. Bartelt, dann G. Gattinara, A. Aresu und L. Radu Bouyon), Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt, R. Spac und E. Orgován), Eulex Kosovo (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin M. Vicente Hernandez, dann Rechtsanwältin E. Raoult)
Tenor
1.
Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, EU:T:2016:660), wird aufgehoben.
2.
Die Rechtssache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 104 vom 3.4.2017.
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