10.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/8
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 11. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia — Spanien) — Ángel Somoza Hermo, Ilunión Seguridad SA/Esabe Vigilancia SA, Fondo de Garantia Salarial (FOGASA)
(Rechtssache C-60/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer und den Erwerber des Unternehmens die Verpflichtung ausschließt, gesamtschuldnerisch für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Lohnzahlungsverpflichtungen, zu haften, die vor dem Übergang dieses Unternehmens entstanden sind))
(2018/C 319/08)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de Galicia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ángel Somoza Hermo, Ilunión Seguridad SA
Beklagte: Esabe Vigilancia SA, Fondo de Garantia Salarial (FOGASA)
Tenor
1.
Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass diese Richtlinie auf einen Fall anzuwenden ist, in dem ein Auftraggeber einen mit einem Unternehmen geschlossenen Vertrag über Überwachungsdienstleistungen für Einrichtungen beendet und zur Erbringung dieser Dienstleistung einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen hat, das gemäß einem Tarifvertrag einen — nach Zahl und Sachkunde — erheblichen Teil des Personals übernimmt, das das erste Unternehmen zur Erbringung dieser Dienstleistung eingesetzt hat, soweit mit diesem Vorgang der Übergang einer wirtschaftlichen Einheit zwischen den beiden betreffenden Unternehmen einhergeht.
2.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der zweiten vom Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Oberstes Gericht von Galicien, Spanien) mit Entscheidung vom 30. Dezember 2016 gestellten Frage nicht zuständig.
(1) ABl. C 121 vom 18.4.2017.
Full & Egal Universal Law Academy