23.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/13
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. März 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie — Rumänien) — SC Petrotel-Lukoil SA, Maria Magdalena Georgescu/Ministerul Economiei, Ministerul Energiei, Ministerul Finanțelor Publice
(Rechtssache C-76/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgabe zollgleicher Wirkung - Art. 30 AEUV - Inländische Abgabe - Art. 110 AEUV - Auf ausgeführte Erdölerzeugnisse angewandte Abgabe - Nichtabwälzung der Abgabe auf den Verbraucher - Vom Abgabenpflichtigen getragene Abgabenlast - Erstattung der vom Abgabenpflichtigen entrichteten Beträge))
(2018/C 142/18)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: SC Petrotel-Lukoil SA, Maria Magdalena Georgescu
Beklagte: Ministerul Economiei, Ministerul Energiei, Ministerul Finanțelor Publice
Tenor
Das Unionsrecht, insbesondere Art. 30 AEUV, ist dahin auszulegen, dass der Abgabenpflichtige, der eine Abgabe zollgleicher Wirkung, die mit dieser Vorschrift unvereinbar ist, tatsächlich getragen hat, selbst dann die Möglichkeit haben muss, die Erstattung der von ihm in diesem Zusammenhang entrichteten Beträge zu erlangen, wenn der Zahlungsmechanismus für die Abgabe im nationalen Recht so gestaltet war, dass diese Abgabe auf den Verbraucher abgewälzt werden sollte.
(1) ABl. C 151 vom 15.5.2017.