10.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/8
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus — Finnland) — Zurich Insurance PLC, Metso Minerals Oy/Abnormal Load Services (International) Limited
(Rechtssache C-88/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist - Ort der Erbringung von Dienstleistungen - Vertrag über die Beförderung von Gütern von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Aus mehreren Teilen bestehende und mit verschiedenen Transportmitteln zurückgelegte Strecke))
(2018/C 319/09)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Zurich Insurance PLC, Metso Minerals Oy
Beklagte: Abnormal Load Services (International) Limited
Tenor
Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Rahmen eines Vertrags wie dem im Ausgangsverfahren streitigen, der die Güterbeförderung zwischen Mitgliedstaaten betrifft, die in mehreren Teilen mit Zwischenstopp und mit unterschiedlichen Transportmitteln stattfindet, sowohl der Ort der Versendung als auch der Ort der Lieferung der Güter Orte der Erbringung der Beförderungsdienstleistung im Sinne dieser Bestimmung sind.
(1) ABl. C 112 vom 10.4.2017.
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