12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/15
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 26. September 2018 — Infineon Technologies AG/Europäische Kommission
(Rechtssache C-99/17 P) (1)
((Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Smartcard-Chips - Netz bilateraler Kontakte - Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Bestreiten der Echtheit der Beweise - Verteidigungsrechte - „Bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Gerichtliche Nachprüfung - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Umfang - Berechnung der Geldbuße))
(2018/C 408/17)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Infineon Technologies AG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Dreher sowie Rechtsanwälte T. Lübbig und M. Klusmann)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Biolan, A. Dawes und J. Norris-Usher)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, Infineon Technologies/Kommission (T-758/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:737), wird aufgehoben, soweit das Gericht den Hilfsantrag der Infineon Technologies AG auf Ermäßigung der gegen sie von der Europäischen Kommission verhängten Geldbuße zurückgewiesen hat.
2.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3.
Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag auf Ermäßigung der gegen die Infineon Technologies AG verhängten Geldbuße im Licht des sechsten Klagegrundes an das Gericht zurückverwiesen.
4.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 168 vom 29.5.2017.
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