3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/7
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. März 2019 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-127/17) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 96/53/EG - Grenzüberschreitender Verkehr - Fahrzeuge, die den in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerten für Gewichte und Abmessungen entsprechen - Nutzung solcher Fahrzeuge, die in einem Mitgliedstaat zugelassen oder in Betrieb genommen sind, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats - Besonderes Genehmigungssystem - Art. 3 und 7 - Beitrittsakte von 2003 - Übergangsbestimmungen - Anhang XII Kapitel 8 Nr. 3)
(2019/C 187/08)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Hottiaux und W. Mölls)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna, M. Kamejsza-Kozłowska und J. Sawickae im Beistand von J. Waszkiewicz, Sachverständiger)
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 3 und 7 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr in der durch die Richtlinie (EU) 2015/719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 geänderten Fassung in Verbindung mit den Nrn. 3.1 und 3.4 des Anhangs I dieser Richtlinie 96/53 verstoßen, dass sie von Transportunternehmen den Besitz spezieller Genehmigungen für die Benutzung bestimmter öffentlicher Straßen verlangt.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 151 vom 15.5.2017.
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