17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/14
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Brussel — Belgien) — Mitsubishi Shoji Kaisha Ltd, Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe BV/Duma Forklifts NV, G.S. International BVBA
(Rechtssache C-129/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 5 - Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Art. 9 - Recht des Inhabers einer Marke, sich dem zu widersetzen, dass ein Dritter auf Waren, die mit denen, für die diese Marke eingetragen wurde, identisch sind, im Hinblick auf ihre Einfuhr in den oder ihr Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum [EWR] alle mit dieser Marke identischen Zeichen entfernt und neue Zeichen anbringt))
(2018/C 328/16)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Brussel
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Mitsubishi Shoji Kaisha Ltd, Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe BV
Beklagte: Duma Forklifts NV, G.S. International BVBA
Tenor
Art. 5 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke sind dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke dem widersetzen kann, dass ein Dritter — wie im Ausgangsverfahren — ohne seine Zustimmung auf in das Zolllagerverfahren überführten Waren im Hinblick auf ihre Einfuhr in den oder ihr Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wo sie noch nie vertrieben wurden, alle mit dieser Marke identischen Zeichen entfernt und andere Zeichen anbringt.
(1) ABl. C 161 vom 22.5.2017.