12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/20
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 13. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy w Siemianowicach Śląskich — Polen) — Profi Credit Polska S.A. w Bielsku Białej/Mariusz Wawrzosek
(Rechtssache C-176/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 2008/48/EG - Verfahren zum Erlass eines Zahlungsbefehls wegen eines Eigenwechsels, der Ansprüche aus einem Verbraucherkreditvertrag sichert))
(2018/C 408/24)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Rejonowy w Siemianowicach Śląskich
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: Profi Credit Polska S.A. w Bielsku Białej
Antragsgegner: Mariusz Wawrzosek
Tenor
Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es ermöglicht, auf der Grundlage eines gültigen Eigenwechsels, der eine Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag besichert, einen Zahlungsbefehl zu erlassen, entgegensteht, wenn das mit einem Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls befasste Gericht nicht die mögliche Missbräuchlichkeit der Klauseln dieses Vertrags prüfen darf und es aufgrund der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Widerspruch gegen einen solchen Zahlungsbefehl einzulegen, nicht möglich ist, die Einhaltung der dem Verbraucher nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte zu gewährleisten.
(1) ABl. C 300 vom 11.9.2017.
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