9.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 123/6
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 8. Februar 2018 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-181/17) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehrspolitik - Verordnung [EG] Nr. 1071/2009 - Kraftverkehrsunternehmer - Öffentliche Transportgenehmigung - Voraussetzungen für die Erteilung - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Art. 5 Buchst. b - Erforderliche Anzahl von Fahrzeugen - Nationale Regelung - Strengere Voraussetzungen für die Erteilung - Höhere Mindestzahl von Fahrzeugen))
(2018/C 123/08)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Hottiaux und J. Rius)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: V. Ester Casas)
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verstoßen, dass es für die Erteilung einer öffentlichen Transportgenehmigung von Unternehmen verlangt, dass sie über mindestens drei Fahrzeuge verfügen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 195 vom 19.6.2017.