Rechtssache C-190/17: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 31. Mai 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid — Spanien) — Lu Zheng/Ministerio de Economía y Competitividad (Vorlage zur Vorabentscheidung — Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden — Verordnung [EG] Nr. 1889/2005 — Geltungsbereich — Art. 63 AEUV — Freier Kapitalverkehr — Angehöriger eines Drittstaats, der in seinem Gepäck nicht angemeldete Barmittel in bedeutender Höhe befördert — Anmeldeverpflichtung in Verbindung mit der Verbringung dieser Barmittel aus dem spanischen Hoheitsgebiet — Sanktionen — Verhältnismäßigkeit)
C2592018DE1110120180531DE0014111111
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 31. Mai 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid — Spanien) — Lu Zheng/Ministerio de Economía y Competitividad
(Rechtssache C-190/17) ( 1 )
„(Vorlage zur Vorabentscheidung — Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden — Verordnung [EG] Nr. 1889/2005 — Geltungsbereich — Art. 63 AEUV — Freier Kapitalverkehr — Angehöriger eines Drittstaats, der in seinem Gepäck nicht angemeldete Barmittel in bedeutender Höhe befördert — Anmeldeverpflichtung in Verbindung mit der Verbringung dieser Barmittel aus dem spanischen Hoheitsgebiet — Sanktionen — Verhältnismäßigkeit)“2018/C 259/14Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de Madrid
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Lu Zheng
Beklagter: Ministerio de Economía y Competitividad
Tenor
Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der ein Verstoß gegen die Verpflichtung, hohe Beträge von Barmitteln anzumelden, die in diesen Mitgliedstaat oder aus diesem Mitgliedstaat verbracht werden, mit einer Geldbuße geahndet wird, die bis zum Doppelten der nicht angemeldeten Barmittel betragen kann.
( 1 ) ABl. C 221 vom 10.7.2017.
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