11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/8
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 23. Januar 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) –K. M. Zyla/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-272/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitnehmer, der während des Kalenderjahrs den Beschäftigungsmitgliedstaat verlassen hat - Anwendung der Regel der zeitanteiligen Berechnung auf die Beitragsermäßigung))
(2019/C 93/09)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: K. M. Zyla
Beklagter: Staatssecretaris van Financiën
Tenor
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die im Hinblick auf die Bestimmung der Höhe der von einem Arbeitnehmer geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge vorsieht, dass sich die diese Beiträge betreffende Ermäßigung, auf die ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr Anspruch hat, nach dem Zeitraum bemisst, in dem dieser Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem dieses Mitgliedstaats versichert war, und somit von der jährlichen Ermäßigung den Teil ausschließt, der dem Zeitraum entspricht, in dem dieser Arbeitnehmer nicht in diesem System versichert war und in einem anderen Mitgliedstaat wohnte, ohne dort berufstätig zu sein.
(1) ABl. C 277 vom 21.8.2017.
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