12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/23
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs — Österreich) — Helga Löber/Barclays Bank plc
(Rechtssache C-304/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 3 - Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung oder einer ihr gleichgestellten Handlung - Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht - Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, der über Vermittlung einer Bank mit Sitz in diesem Mitgliedstaat von einer Bank mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ausgegebene Papiere erworben hat - Zuständigkeit für die von diesem Verbraucher erhobene Klage wegen Haftung dieser Bank aus unerlaubter Handlung))
(2018/C 408/28)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Helga Löber
Beklagte: Barclays Bank plc
Tenor
Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der ein Anleger eine Klage auf Haftung aus unerlaubter Handlung gegen eine Bank, die ein Zertifikat ausgegeben hat, in das er investiert hat, wegen des Prospekts zu diesem Zertifikat erhoben hat, die Gerichte des Wohnsitzes dieses Anlegers als Gerichte des Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, im Sinne dieser Bestimmung für die Entscheidung über diese Klage zuständig sind, wenn sich der behauptete Schaden, der in einem finanziellen Verlust besteht, unmittelbar auf einem Bankkonto dieses Anlegers bei einer Bank im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte verwirklicht hat und die anderen spezifischen Gegebenheiten dieser Situation ebenfalls zur Zuweisung der Zuständigkeit an diese Gerichte beitragen.
(1) ABl. C 269 vom 14.8.2017.
Full & Egal Universal Law Academy