8.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 131/5
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 7. Februar 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court — Irland) — Eugen Bogatu/Minister for Social Protection
(Rechtssache C-322/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung [EG] Nr. 883/2004 - Art. 67 - Antrag auf Gewährung von Familienleistungen, der von einer Person gestellt wird, die im zuständigen Mitgliedstaat keine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer mehr ausübt, aber weiterhin dort wohnt - Anspruch auf Familienleistungen für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Anspruchsvoraussetzungen)
(2019/C 131/05)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court (Irland)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Eugen Bogatu
Beklagter: Minister for Social Protection
Tenor
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere ihr Art. 67 in Verbindung mit ihrem Art. 11 Abs. 2, ist dahin auszulegen, dass für den Anspruch einer Person auf Familienleistungen im zuständigen Mitgliedstaat in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens weder Voraussetzung ist, dass diese Person in diesem Mitgliedstaat eine Beschäftigung ausübt, noch, dass sie von ihm aufgrund oder infolge einer Beschäftigung eine Geldleistung bezieht.
(1) ABl. C 277 vom 21.8.2017.
Full & Egal Universal Law Academy