Rechtssache C-323/17: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. April 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der High Court [Irland] — Irland) — People Over Wind, Peter Sweetman/Coillte Teoranta (Vorlage zur Vorabentscheidung — Umwelt — Richtlinie 92/43/EWG — Erhaltung der natürlichen Lebensräume — Besondere Schutzgebiete — Art. 6 Abs. 3 — Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Prüfung der Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf ein besonderes Schutzgebiet erforderlich ist oder nicht — Maßnahmen, die dabei berücksichtigt werden dürfen)
C2002018DE1920120180412DE0025192202
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. April 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der High Court [Irland] — Irland) — People Over Wind, Peter Sweetman/Coillte Teoranta
(Rechtssache C-323/17) ( 1 )
„(Vorlage zur Vorabentscheidung — Umwelt — Richtlinie 92/43/EWG — Erhaltung der natürlichen Lebensräume — Besondere Schutzgebiete — Art. 6 Abs. 3 — Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Prüfung der Auswirkungen eines Plans oder Projekts auf ein besonderes Schutzgebiet erforderlich ist oder nicht — Maßnahmen, die dabei berücksichtigt werden dürfen)“2018/C 200/25Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court (Irland)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: People Over Wind, Peter Sweetman
Beklagte: Coillte Teoranta
Tenor
Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist dahin auszulegen, dass für die Feststellung, ob es erforderlich ist, anschließend eine Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts mit einem betroffenen Gebiet durchzuführen, Maßnahmen, die die nachteiligen Auswirkungen dieses Plans oder Projekts auf das betroffene Gebiet vermeiden oder vermindern sollen, während der vorhergehenden Vorprüfungsphase nicht berücksichtigt werden dürfen.
( 1 ) ABl. C 277 vom 21.8.2017.
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