28.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 35/6
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 29. November 2018 — Alcohol Countermeasure Systems (International) Inc./Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
(Rechtssache C-340/17 P) (1)
((Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Nichtigkeitsverfahren - Nichtigerklärung auf der Grundlage einer älteren Marke des Vereinigten Königreichs - Ernsthafte Benutzung - Nachweis - Auswirkungen des Verfahrens betreffend den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf das Verfahren vor dem Gericht und die Rechtmäßigkeit der streitigen Entscheidung - Fehlen))
(2019/C 35/07)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Alcohol Countermeasure Systems (International) Inc. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Baud und P. Marchiset)
Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: D. Botis und S. Hanne)
Streithelfer zur Unterstützung des EUIPO: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: C. Brodie und Z. Lavery im Beistand von N. Saunders, Barrister)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Alcohol Countermeasure Systems (International) Inc. trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstandenen Kosten.
3.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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