3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/15
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. März 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice [Chancery Division] — Vereinigtes Königreich) — Abraxis Bioscience LLC/Comptroller General of Patents
(Rechtssache C-443/17) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Verordnung [EG] Nr. 469/2009 - Art. 3 Buchst. d - Voraussetzungen für die Erteilung - Erlangen der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses als Arzneimittel - Genehmigung für ein Erzeugnis als Arzneimittel, das eine neue Formulierung eines bereits bekannten Wirkstoffs darstellt)
(2019/C 187/16)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice (Chancery Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Abraxis Bioscience LLC
Beklagter: Comptroller General of Patents
Tenor
Art. 3 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel in Verbindung mit ihrem Art. 1 Buchst. b ist dahin auszulegen, dass die in Art. 3 Buchst. b dieser Verordnung genannte Genehmigung für das Inverkehrbringen, die zur Stützung einer Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikats für eine neue Formulierung eines alten Wirkstoffs angeführt wird, nicht als erste Genehmigung für das Inverkehrbringen für das betreffende Erzeugnis als Arzneimittel angesehen werden kann, wenn dieser Wirkstoff bereits als solcher Gegenstand einer solchen Genehmigung war.
(1) ABl. C 309 vom 18.9.2017.
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