5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/10
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 6. September 2018 — Vincent Piessevaux/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-454/17 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut der Beamten der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII - In einem nationalen Versorgungssystem erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Union - Unterschiedliche Behandlung von Beamten, bei denen der Kapitalwert ihrer Ruhegehaltsansprüche auf das System der Union übertragen wurde, je nachdem, ob die Übertragung vor oder nach Inkrafttreten neuer allgemeiner Durchführungsbestimmungen erfolgte))
(2018/C 399/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Vincent Piessevaux (Prozessbevollmächtigter: L. Ponteville, avocat)
Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Vincent Piessevaux trägt seine eigenen Kosten und die des Rates der Europäischen Union.
(1) ABl. C 374 vom 6.11.2017.
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