Rechtssache C-458/17 P: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Juni 2018 — Rami Makhlouf/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission (Rechtsmittel — Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Restriktive Maßnahmen gegen die Arabische Republik Syrien — Maßnahmen gegen führende in Syrien tätige Geschäftsleute und gegen einflussreiche Mitglieder der Familien Assad und Makhlouf — Verteidigungsrechte — Nachweis der sachlichen Richtigkeit der Aufnahme in die Listen)
C2762018DE820120180614DE00118292
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Juni 2018 — Rami Makhlouf/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission
(Rechtssache C-458/17 P) ( 1 )
„(Rechtsmittel — Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik — Restriktive Maßnahmen gegen die Arabische Republik Syrien — Maßnahmen gegen führende in Syrien tätige Geschäftsleute und gegen einflussreiche Mitglieder der Familien Assad und Makhlouf — Verteidigungsrechte — Nachweis der sachlichen Richtigkeit der Aufnahme in die Listen)“2018/C 276/11Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Rami Makhlouf (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und S. Kyriakopoulou), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Havas und R. Tricot)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Rami Makhlouf trägt neben seinen eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
( 1 ) ABl. C 309 vom 18.9.2017.
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