12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/28
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 20. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Trento — Italien) — Chiara Motter/Provincia autonoma di Trento
(Rechtssache C-466/17) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Öffentlicher Sektor - Sekundarlehrer - Einstellung befristet beschäftigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im Wege eines Einstellungsverfahrens auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen - Bestimmung des Dienstalters - Teilweise Anrechnung von im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegten Dienstzeiten))
(2018/C 408/36)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Trento
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Chiara Motter
Beklagte: Provincia autonoma di Trento
Tenor
Paragraf 4 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die vorsieht, dass zum Zweck der Einstufung eines Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe bei seiner Einstellung als Berufsbeamter auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen die im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegten Dienstzeiten bis zu vier Jahren vollständig und darüber hinaus teilweise — zu zwei Dritteln — angerechnet werden, grundsätzlich nicht entgegensteht.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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